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   OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 10 LB 7/14   

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https://dejure.org/2015,34268
OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 10 LB 7/14 (https://dejure.org/2015,34268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.11.2015 - 10 LB 7/14 (https://dejure.org/2015,34268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. November 2015 - 10 LB 7/14 (https://dejure.org/2015,34268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16c PflSchG; § 50 PflSchG; Art 52 EGV 1107/2009
    Missbrauch; Missbräuchliche Nutzung; Paralleleinfuhr; Parallelhandel; Parallelhändler; Parallelimport; Parallelimporteur; Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutzrecht; Verkehrsfähigkeitsbescheinigung; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Widerruf einer Genehmigung für den sog. Parallelhandel mit Pflanzenschutzmitteln im Berufungsverfahren bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Genehmigung für den sog. Parallelhandel mit Pflanzenschutzmitteln im Berufungsverfahren bestätigt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 1 S 733/13

    Voraussetzungen für die Gebührenerhebung bei missbräuchlicher Veranlassung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 10 LB 7/14
    "Missbräuchlich" bedeutet danach "einen Missbrauch darstellend; zu einem schlechten, falschen Zweck" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.7.2013 -1 S 733/13 -, juris, Rn. 37).
  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 19.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 10 LB 7/14
    Hiermit übereinstimmend geht auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschl. v. 12.10.2009 - 20 F 19/08 -, juris, Rn. 20) davon aus, dass sich ein Parallelhändler.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 10 LB 7/14
    Ob sich insoweit durch die o.a. Novellierung des PflSchG bzw. durch die unionsrechtliche Kodifizierung (vgl. Erwägungsgrund 31 zur Verordnung (EG) Nr. AB.) der bis dahin ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Parallelhandel (vgl. die Nachweise im jüngsten EuGH-Urteil v. 6.11.2014 - C-108/13 - zum Kettenparallelhandel mit Pflanzenschutzmitteln) in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 überhaupt eine Rechtsänderung ergeben hat, was insbesondere hinsichtlich des Merkmals der Herstelleridentität (vgl. Senatsbeschl. v. 10.4.2014 - 10 LA 32/13 -, juris, sowie BGH, Urt. v. 11.6.2015 - I ZR 226/13 -, juris, Rn. 26) in Betracht käme, kann deshalb hier offen bleiben.
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 LA 32/13

    Voraussetzungen einer Genehmigung für den Parallelhandel nach Art. 52 Abs. 1 Satz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 10 LB 7/14
    Ob sich insoweit durch die o.a. Novellierung des PflSchG bzw. durch die unionsrechtliche Kodifizierung (vgl. Erwägungsgrund 31 zur Verordnung (EG) Nr. AB.) der bis dahin ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Parallelhandel (vgl. die Nachweise im jüngsten EuGH-Urteil v. 6.11.2014 - C-108/13 - zum Kettenparallelhandel mit Pflanzenschutzmitteln) in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 überhaupt eine Rechtsänderung ergeben hat, was insbesondere hinsichtlich des Merkmals der Herstelleridentität (vgl. Senatsbeschl. v. 10.4.2014 - 10 LA 32/13 -, juris, sowie BGH, Urt. v. 11.6.2015 - I ZR 226/13 -, juris, Rn. 26) in Betracht käme, kann deshalb hier offen bleiben.
  • EuGH, 06.11.2014 - C-108/13

    Mac - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 10 LB 7/14
    Ob sich insoweit durch die o.a. Novellierung des PflSchG bzw. durch die unionsrechtliche Kodifizierung (vgl. Erwägungsgrund 31 zur Verordnung (EG) Nr. AB.) der bis dahin ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Parallelhandel (vgl. die Nachweise im jüngsten EuGH-Urteil v. 6.11.2014 - C-108/13 - zum Kettenparallelhandel mit Pflanzenschutzmitteln) in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 überhaupt eine Rechtsänderung ergeben hat, was insbesondere hinsichtlich des Merkmals der Herstelleridentität (vgl. Senatsbeschl. v. 10.4.2014 - 10 LA 32/13 -, juris, sowie BGH, Urt. v. 11.6.2015 - I ZR 226/13 -, juris, Rn. 26) in Betracht käme, kann deshalb hier offen bleiben.
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